Zum Hauptinhalt springen

Kirche ist eine Gemeinschaft von Haupt- und Ehrenamtlichen. Kirche ohne Ehrenamtliche gibt es nicht. Das gilt vor allem auch für die Presbyterinnen und Presbyter, denn sie wurden dafür gewählt bzw. berufen, gemeinsam mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Gemeinde zu leiten. Was heißt in diesem Zusammenhang „leiten“?

Zusammensetzung und Aufgaben des Presbyteriums:

Die Presbyterinnen und Presbyter bilden gemeinsam mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Presbyterium (KV § 13). Die Presbyter werden durch die Gemeindeglieder gewählt. In begrenzter Zahl können auch Presbyteriumsmitglieder berufen werden. Die Größe des Presbyteriums hängt davon ab, wie viele Gemeindeglieder die Kirchengemeinde hat.

Mitglieder des aktuellen Presbyteriums in LU-Süd

Eberhard Beissel, Dr. phil. Irene Berkenbusch-Erbe, Alana Brescanovic, Dr. Gerhard Ditzen, Michael Hacker-Heller, Dr. Matthias Kiefer, Dr. Hartmann Leube (Vorsitzender), Katja Lorenz, Christine Müller-Kattwinkel, Pfarrerin Barbara Schipper (stellvertretende Vorsitzende), Ingrid Schütz, Chantal Villanova-Nies, Regina Vogelsang

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Tagesordnungspunkte, die vertraulich sind, zum Beispiel Personalangelegenheiten, werden nichtöffentlich behandelt. Den Vorsitz übernimmt eine Presbyterin bzw. ein Presbyter oder die Pfarrerin bzw. der Pfarrer.

Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehören insbesondere:

  • für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter Sorge zu tragen,
  • die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
  • zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
  • für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
  • die Gemeindeglieder zu informieren,
  • das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
  • dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
  • das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
  • die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.